Mitglied werden

Mitdenken, mit­ent­wickeln, mitbestimmen. Werden Sie Genossen­schafter*in.

Als Genossenschafter*innen unterstützen Sie die Schaffung von preiswertem Wohnraum. Sie bestimmen mit, wie sich unsere Siedlungsräume entwickeln. Und Sie investieren Ihr Geld sinnvoll und nachhaltig. Ab einem Mindestbeitrag von CHF 1000.- (gemäss Statuten) können Sie Mitglied der Baugenossenschaft Reussbühl werden – unabhängig davon, ob Sie Mieter*in sind oder nicht.  Jeder Antrag muss vom Vorstand genehmigt werden. Bitte füllen Sie das Antragsformular unten aus.

Antragsformular für die Mitgliedschaft bei der BGR

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Wie ist der Bezug zu Reussbühl oder der BGR? Warum möchten Sie der BGR als Mitglied beitreten?

Sobald wir Ihren Mitgliedschaftsantrag mit einer Kopie eines amtlichen Ausweises erhalten haben, beschliesst der Vorstand an der nächsten Vorstandssitzung über Ihre Aufnahme oder eine mögliche Absage als BGR-Mitglied.

Nach der Entscheidung erhalten Sie per E-Mail unsere Antwort sowie die IBAN Nummer zur Einzahlung des Genossenschaftsbeitrages.

Die Mitgliedschaft beginnt mit der Einzahlung des Betrages. Die Mitgliedschaft begründet kein Anrecht auf eine Wohnung.

* mit Stern markierte Felder bitte ausfüllen.

«Unsere GV ist jedes Jahr ein Highlight und ja, es macht Spass ein Teil der BGR zu sein.»

— Jeanette Panico
Kassierin